Zum Inhalt springen
BrainArts.
DigitalStudio·Koblenz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 · Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BrainArts (Inhaber: Christoph Baumann) und seinen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde.

2 · Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Annahme eines schriftlichen Festpreis-Angebots durch den Auftraggeber.

3 · Festpreis und Leistungsumfang

Der vereinbarte Festpreis umfasst den im schriftlichen Angebot ausgewiesenen Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieses Umfangs werden gesondert nach Aufwand vereinbart und schriftlich bestätigt, bevor sie erbracht werden.

4 · Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

5 · Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, wird der Festpreis in zwei Raten fällig: 50 Prozent bei Auftragserteilung, 50 Prozent bei Übergabe. Zahlungsziel sind 14 Tage nach Rechnungseingang. Es gilt die Kleinunternehmer­regelung nach § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

6 · Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken für den vereinbarten Zweck.

7 · Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

8 · Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026